Sie hat keinen gesundheitlichen Nutzen.
Sie geht mit erheblichen medizinischen Risiken einher.
Sie bewirkt schwere Schmerzen, auch noch nach dem Eingriff.
Sie führt bei fehlender Narkose zu veränderter Schmerzwahrnehmung im Gehirn.
Sie zerstört die natürliche Funktion des Genitals.
Sie beschränkt die sexuelle Lustempfindung unwiderbringlich.
Sie schneidet an intimster Körperregion ein und traumatisiert:
Sie erzeugt tiefgreifende Ängste und Verunsicherungen.
Sie zerstört das kindliche Vertrauen in die unbedingte Schutzbereitschaft der Eltern.
Sie nutzt die kindliche Kastrationsangst zur Manipulation noch des Erwachsenen.
Sie enthält und inszeniert eine Botschaft der Gewalt.
Sie ist ein patriarchales Unterwerfungsritual.
Sie etabliert das archaische Recht des Stärkeren.
Sie bewirkt eine angstgetriebene Gruppen-Loyalität.
Sie führt zu einer patriarchalen Vorstellung von Männlichkeit und Weiblichkeit:
Sie befördert strikte Geschlechtertrennung, Misstrauen und sexualisierte Gewalt.
Sie kreiert einen leicht stark kränkbaren, gewaltbereiten männlichen Ehrbegriff.
Sie erhöht das Gewaltpotenzial einer Gesellschaft.
Sie verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention: das Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Sie verletzt Menschenrechte: sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit und die Freiheit seine Religionszugehörigkeit selbst wählen zu können.
Sie rechtfertigt und verharmlost weibliche Genitalverstümmlung mit der Behauptung: Beschneidung mache den Mann zum Mann, und die Frau zur Frau.
Sie diskriminiert und benachteiligt Jungen: „weibliche Genitalverstümmung“ ist in Deutschland verboten, nicht medizinische „Jungenbeschneidung“ ist erlaubt.
Sie verbindet Sexualität nicht mit Liebe und der körperlichen Begegnung von Menschen auf Augenhöhe, sondern mit Schmutz, Ekel, Angst und Unterwerfung.
Sie erzeugt Vorstellungen einer inkompletten Natur, in die man eingreifen müsse, um diese „in Ordnung“ zu bringen.
Sie behindert die zivilisatorische Entwicklung der Gesellschaft zu Empathie, Respekt von Vielfalt und dem Recht auf Selbstbestimmung.
Sie verhindert Gleichberechtigung und die Persönlichkeitsentwicklung mündiger Bürger, die es für eine moderne demokratische Gesellschaft braucht.
Originaltext von Prof Dr. Matthias Franz, bearbeitet und ergänzt von Renate Bernhard
Prof Dr. Matthias Franz ist Co-Autor der 2017, nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisierten Phimose-Leitlinie. Er ist Psychoanalytiker und Emeritus der Universität Düsseldorf im Bereich Psychosomatische Medizin. Seit circa 2000 forscht er zum Thema männliche Beschneidung. www.prof-m-franz.de und www.jungenbeschneidung.de
Renate Bernhard beschäftigt sich als Journalistin mit dem Themenfeld „genitale Selbstbestimmung“, also mit Genitalbeschneidungen, Zwangsheirat, „Ehr“verbrechen seit ihr 1998 auf einer Äthiopienreise das Leiden der Frauen an der weiblichen Genitalverstümmelung begegnete. Seit 2013 engagiert sie sich im Rahmen des WWDOGA: www.renate-bernhard.de/fachgebiet-genitale-selbstbestimmung/